Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung stand ein 22-Jähriger vor dem Ansbacher Landgericht. Weil der Mann an paranoider Schizophrenie leidet, ist er schuldunfähig. Die Große Strafkammer ordnete deshalb seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.