Bei Steinschlag in Autoscheibe nicht lange warten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.04.2024 17:25

Bei Steinschlag in Autoscheibe nicht lange warten

Ein Riss oder Steinschlag in der Frontscheibe sollte so schnell wie möglich repariert werden. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)
Ein Riss oder Steinschlag in der Frontscheibe sollte so schnell wie möglich repariert werden. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)
Ein Riss oder Steinschlag in der Frontscheibe sollte so schnell wie möglich repariert werden. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)

Zack - und schon ist ein kleiner Steinschlag oder ein Riss in der Scheibe. Je nach Tempo kann es dabei schon mal laut knacken und man kann sich am Steuer erschrecken. Ist der Schreck vorbei, sind die nächsten Schritte fällig.

Denn egal, ob Riss oder Steinschlag: Das ist ein erheblicher Mangel, so der Auto Club Europa (ACE), da die Scheibe ein tragendes Teil ist. Dazu können sich Risse auch vergrößern und die Sicht behindern. Schlimmstenfalls bricht die Scheibe.

Das sind die nächsten Schritte - abkleben und ab zur Werkstatt

Also muss entweder eine neue Scheibe eingeklebt oder ein noch kleiner Steinschlag kann vielleicht noch in der Werkstatt repariert werden. Dazu sollte man aber nicht lange warten und die Schadstelle mit einem transparenten Klebeband abkleben. Das verhindert, dass Schmutz eindringen kann und erleichtert damit die Reparatur. Wer so einen Schaden nicht reparieren lässt, nimmt in Kauf, dass die Stelle größer wird und ein Riss entsteht.

Wer nichts tut, kann auch Bußgeld und einen Punkt in Flensburg aufgrund des mangelhaften Betriebszustandes riskieren. Nämlich dann, wenn der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers liegt oder dieser am Rand der Scheibe eine erhöhte Bruch- oder Rissgefahr bedeuteten könnte. 

Diese Schäden lassen sich noch reparieren

Damit die Windschutzscheibe repariert werden kann, darf der Steinschlagschaden sich laut ACE nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Auch darf der Schaden eine bestimmte Größe nicht überschreiten: Der Krater der Einschlagstelle darf laut ACE nur die Außenscheibe betreffen und nicht größer als 5 Millimeter sein. Der Gesamtschaden - Einschlagstelle nebst Sprung - darf zudem nicht größer als eine Zwei-Euro-Münze sein. Daneben muss der Steinschlag mindestens zehn Zentimeter vom Scheibenrand entfernt sein. 

Übrigens: Glasschäden - egal ob Reparatur oder Tausch - sind über eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Leistungen der Teilkasko sind immer auch in der Vollkaskoversicherung inbegriffen. 

© dpa-infocom, dpa:240425-99-808860/2


Von dpa
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